
Neue Gefahrgutregeln - Mehr Verantwortung für Verlader
Zum Jahreswechsel ändern sich die Vorschriften für Gefahrguttransporte auf der Strasse. Es gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist, d.h. bis zum 30.06.2019 dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2017 weiterverwendet werden. Folgende Änderungen wurden für die Vorschriften 2019 vorgenommen:
- Zwölf neue UN-Nummern für Gefahrgüter in Maschinen und Anlagen
- Einstufung gemischter ätzender Stoffe (ähnlich wie im GHS/CLP)
- Verpackungen für beschädigte und defekte Lithiumbatterien
- Änderungen der Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen für zahleiche UN-Nummern
- Neue allgemeine Vorschriften und Sondervorschriften zur Temperaturkontrolle
- Änderungen in den Freimengen pro Beförderungseinheit
Transporteure dürfen bei einer Sichtprüfung der Ladung auf die Angaben im Container- oder Fahrzeugpackzertifikat vertrauen.